Nuri GmbH – Schadenersatz für eingefrorene Bitcoin-Ertragskonten?

Inhaltsverzeichnis

  • Seit 13.06.2022 sind keine Abhebungen, Überweisungen oder Swaps innerhalb des Bitcoin-Ertragskonto mehr möglich
  • Kontosperrung steht im Widerspruch Vertragsbedingungen
  • Von Buttlar Rechtsanwälte prüft Erfolgsaussichten von Schadensersatzansprüchen kostenfrei

Bitcoin Ertragskonto für unbestimmte Zeit gesperrt

20.06.2022 – Am Montag (13.06.2022) hat die Nuri GmbH bekannt gegeben, dass kein Zugriff mehr auf das sog. Bitcoin-Ertragskonto möglich ist. Hintergrund ist, dass der tatsächliche Vertragspartner der Kunden, das amerikanische Unternehmen Celsius Network, die Konten aufgrund der schnell sinkenden Kurse einiger Kryptowährungen gesperrt hatte. Mithilfe des BitcoinErtragskontos konnten Kunden dem Celsius Network Bitcoins gegen Zinszahlungen überlassen. Nach Angaben der Nuri GmbH sollte hierbei ein „passives Einkommen“ von bis zu 3 % p.a. generiert werden.

Via Twitter teilte das Unternehmen mit, dass fleißig daran gearbeitet werde, von Celsius genauere Informationen über die Dauer der Sperrung zu erhalten. Bislang scheint aber keine Lösung für das Problem gefunden worden zu sein, da ein Zugriff immer noch nicht möglich ist (Stand 20.06.2022).

Sperrung steht im Widerspruch zu Geschäftsbedingungen

Die Sperrung widerspricht jedoch klar den Sonderbedingungen des Bitcoin-Ertragskontos. In § 7 sehen diese vor, dass die Kunden, jederzeit das Recht haben die Auszahlung einer entsprechenden Anzahl von Bitcoins, die der Anzahl der überlassenen Bitcoins entspricht, sowie der verdienten Erträge zu verlangen. Da seit 13.06.2022 der Zugriff auf das Konto jedoch nicht mehr möglich ist, sind viele Kunden nun unsicher, ob ihre Einlagen überhaupt noch oder nur mit hohen Verlusten ausbezahlt werden können. Der Bitcoin-Kurs ist seitdem um etwa 25% gefallen (Stand: 20.06.2022/10.00 Uhr). Gezwungenermaßen sind es nun die Kunden, die dem Risiko fallender Bitcoin-Kurse ausgesetzt sind, ohne die Reißleine ziehen zu können.

Undurchsichtiges Vertragsgeflecht zwischen Nuri, Solarisbank und Celsius

Vielen Inhabern der Bitcoin Ertragskonten ist gar nicht bewusst, dass Celsius überhaupt die Möglichkeit hat, die Konten zu sperren. Die Nuri GmbH, mit denen die Anleger unmittelbar Kontakt hatten, vermittelt das Ertragskonto nur. Nuri tritt dabei auch nicht selbständig auf, sondern als vertraglich gebundener Vermittler der Solarisbank aus Berlin. Die Angabe, dass die Bitcoins jederzeit ausgezahlt werden können, muss daher nicht nur Nuri, sondern auch die Solarisbank gegen sich gelten lassen.

Dieses Versprechen steht im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen von Celsius, die ein entsprechendes Recht der jederzeitigen und unbedingten Auszahlung gerade nicht vorsehen. Im Gegenteil: Celsius Network behält sich ausdrücklich das Recht vor, Konten zu sperren oder einzufrieren.

Jetzt Rechtsansprüche prüfen und das Risiko weiterer Kursverluste reduzieren

Wer ein Bitcoin Ertragskonto hat, ist momentan weiteren Kurseinbrüchen schutzlos ausgeliefert. Ein Verkauf der eingelegten Bitcoins ist nicht möglich. Wie lange dieser ungewisse Zustand anhalten wird, ist offen. Ebenso unklar ist, weil viel die Einlage bei Celsius am Ende noch wert sein wird, wenn Auszahlungen wieder möglich sind.

Kunden sollten deshalb gegenüber der Solarisbank und der Nuri GmbH, die ihren Sitz jeweils in Deutschland haben, auf ihr vereinbartes Recht der jederzeitigen Auszahlung bestehen. Wenn dies nicht erfüllt wird, können Schadensersatzansprüche entstehen. Der Ersatzanspruch könnte dabei
entweder in der Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses, oder in dem Ausgleich zwischenzeitlich eingetretener Kursverluste bestehen. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen zur Klärung im Einzelfall jederzeit zur Verfügung.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Vertragsverhältnis rückgängig gemacht werden kann.
  • Prüfung, ob mögliche Kursschäden ersetzt werden können.
  • Abklärung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • Wir sind mit vier Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht fachlich bestens aufgestellt,
  • haben in den vergangenen 10 Jahren weit über 1.000 Fälle aus dem Kapitalanlagerecht
    erfolgreich bearbeitet und
  • wir werden von Rechtsschutzversicherungen empfohlen

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