Datenleck bei Scalable Capital – Klage auf Schadensersatz erfolgreich

Datenleck bei Salable Capital – Klage auf Schadensersatz erfolgreich

Inhaltsverzeichnis

Datenleck bei Scalable Capital: Klage auf Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß erfolgreich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gericht stärkt Verbraucherrechte bei DSGVO-Verstößen.
  • Kläger erhält Entschädigung in Höhe von € 2.500,00.
  • Das Urteil hat Signalwirkung, auch für Betroffene von Datenlecks anderer Unternehmen.
  • Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hilft Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Datenschutz-Rechte!

Vertrauliche Daten von 32.000 Personen gestohlen

Das LG München I hat mit Urteil vom 09. Dezember 2021 (Aktenzeichen: 31 O 16606/20) einem Verbraucher immateriellen Schadensersatz in Höhe von € 2.500,00 zugesprochen. Zudem wurde festgestellt, dass auch ein Anspruch auf Ersatz aller künftigen Schäden besteht, die durch den Datendiebstahl entstehen.

Aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war es Unbekannten gelungen, Nutzerdatensätze von mehr als 32.000 Personen von Scalable Capital zu entwenden und Dritten zugänglich zu machen. Die gestohlenen Daten sind streng vertraulich! Es handelt sich zum Beispiel um Ausweisdaten, Wertpapierabrechnungen, Kontonummern oder steuerliche Daten wie die Steueridentifikationsnummer.

Betroffen von dem Datenschutzvorfall sind Kunden von Scalable Capital, die entweder die Vermögensverwaltung oder das Brokerage nutzen. Hiervon sind ca. 23.000 aktive und 9.000 ehemalige Kunden, außerdem Interessenten, die zwar noch über kein Konto bei Scalable Capital verfügen, jedoch schon Daten bei dem Online-Vermögensverwalter hinterlegt hatten.

Schadensersatz für DSGVO-Verstoß

Das Urteil des Landgerichts München ist richtungsweisend. Denn erstmals hat ein Gericht einen immateriellen Schadensersatzanspruch als Folge eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgestellt. Demnach haben Betroffene der Datenpanne Anspruch auf immateriellen Schadensersatz, wenn ihnen durch den Datenverlust ein Schaden, z.B. durch Identitätsmissbrauch, droht. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen die Daten seiner Kunden nicht angemessen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt hat.

Diese Voraussetzungen hat das Landgericht München I im entschiedenen Fall bejaht. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig; die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Verbrauchern wird dennoch ein deutliches Signal gesendet, dass ihre Rechte aus der DSGVO durchsetzbar sind. Aber auch Unternehmen dürfen gewarnt sein: Sie sollten sicherstellen, dass die Nutzerdaten ihrer Kunden sicher verwahrt werden.

Welche Optionen haben Betroffene?

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