Celsius Insolvenz – Schadensersatz bei Nuri GmbH?

Inhaltsverzeichnis

  • Einen Monat nach der Sperrung der Konten meldet Celsius Insolvenz an
  • Einlage in Bitcoin Ertragskonten kann vorerst nicht von Celsius zurückgefordert werden
  • Nuri GmbH und Solarisbank vermittelten Konten ohne adäquate Risikoaufklärung

Celsius beantragt Chapter 11 Insolvenz

14.07.2022 – Das Kryptolendingunternehmen Celsius Network hat heute bekannt gegeben, dass es einen Insolvenzantrag gestellt hat. Knapp einen Monat lang waren alle Konten eingefroren. Nun wird sich das Unternehmen mit Sitz in New Jersey einer sogenannten „Chapter 11“ Insolvenz unterziehen. Celsius wird damit ein zeitlich begrenzter Schutz vor seinen Gläubigern gewährt, um sich zu reorganisieren. Das Unternehmen muss in Zusammenarbeit mit einer Vertreterkommission der Gläubiger einen Restrukturierungsplan erarbeiten, der letztlich von einem amerikanischen Gericht genehmigt werden muss. Bis dahin bleibt unklar, ob, wann und in welcher Höhe die Einlage der Kunden zurückgezahlt werden kann.

Nuri GmbH und Solarisbank vermittelten Kunden an Celsius

Die Neobank Nuri vermittelte im Auftrag der Solarisbank das sogenannte Bitcoin Ertragskonto. Damit schlossen die Kunden einen Sachdarlehensvertrag mit Celsius. Gegen Zinszahlungen konnten Kunden ihre Bitcoins an das amerikanische Unternehmern Verleihen. Beworben wurde der Vertrag unter anderem mit folgendem Versprechen:

„Hohe Rendite ist Geschichte? Nicht mit dem Bitcoin Ertragskonto von Nuri. Damit wächst der Wert deiner Bitcoins um bis zu 3 % pro Jahr. Und zwar von ganz allein.“

Keine der von Nuri zur Verfügung gestellten Informationen lassen Rückschlüsse darauf ziehen, wie diese Rendite erwirtschaftet werden sollte. Es ist bis heute unklar, an wen Celsius die Einlagen der Kunden weiterverliehen hat oder welche Investitionen damit getätigt wurden. Ebenso unklar ist, wie hoch der Anteil war, den Nuri/Solarisbank an der Vermittlung verdienten. Im Übrigen betrug unseren Informationen zufolge der Zins zu keinem Zeitpunkt 3 % p.a., sondern lediglich ca. 1% p.a.

Nuri hat in § 7 der Sonderbedingungen des Ertragskontos mitgeteilt, dass die Kunden, jederzeit das Recht haben die Auszahlung einer entsprechenden Anzahl von Bitcoins, die der Anzahl der überlassenen Bitcoins entspricht, sowie der verdienten Erträge zu verlangen. Dieses Versprechen steht im Widerspruch zu den Geschäftsbedingungen von Celsius, die ein entsprechendes Recht der jederzeitigen und unbedingten Auszahlung gerade nicht vorsehen. Im Gegenteil: Celsius Network behielt sich ausdrücklich das Recht vor, Konten grundlos zu sperren oder einzufrieren. Eine Einschätzung des Totalverlustrisikos durch Zahlungsunfähigkeit von Celsius fällt naturgemäß niedriger aus, wenn eine Auszahlung jederzeit (auch in Phasen, in den wenige/keine liquiden Mittel zur Verfügung stehen) garantiert wird.

Jetzt Rechtsansprüche prüfen und das Risiko weiterer Kursverluste reduzieren

Es ist unklar, ob, wann und in welcher Höhe die Einlagen der Kunden von Celsius zurückgezahlt werden wird. Um die Einlagen zurückzuerhalten, können die Vermittler in Haftung genommen werden, denn ohne die Verletzung der wesentlichen Aufklärungspflichten, wäre der Vertrag mit Celsius nicht eingegangen worden, sofern den Kunden überhaupt bewusst war, dass sie ihre Einlage an Celsius überlassen. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen Ihnen zur Klärung im Einzelfall jederzeit zur Verfügung.

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können:

  • Prüfung, ob Ihr Vertragsverhältnis rückgängig gemacht werden kann.
  • Beratung hinsichtlich der prozessualen Durchsetzung
  • Abklärung der Kosten mit der Rechtsschutzversicherung.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • ist mit vier Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht fachlich bestens aufgestellt,
  • hat in den vergangenen 10 Jahren weit über 1.000 Fälle aus dem Kapitalanlagerecht erfolgreich bearbeitet und
  • wird von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.

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