Bank11 EuGH Urteil: Autokredit Widerruf

Bank11 EUGH Urteil: Autokredit Widerruf

Inhaltsverzeichnis

Welche Kredite der Bank11 nach neuem EuGH Urteil widerrufen werden können

  • Tausende von Autokrediten sind widerrufbar
  • Beispiele für fehlerhafte Vertragsangaben
  • Kostenlose Erstberatung von erfahrenen Anwälten

EuGH: Kreditverträge deutscher Banken enthalten fehlerhafte Angaben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt in aktuellen Urteilen vom 09.09.2021 (Az.: C-33/20, C-155/20, C 187/20) den Verbraucherschutz. Tausende von Verbrauchern können nach diesen Urteilen ihre Verbraucherdarlehen widerrufen – auch wenn der Vertrag schon vor vielen Jahren abgeschlossen wurde. In den zugrunde liegenden Verfahren ging es um Darlehensverträge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank. Die Urteile des EuGH sind aber auch auf die Kredite der Bank11 anwendbar.

Sind Vertragsangaben fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen

Die Bank11 hat sich auf Autokredite spezialisiert. Hat ein Verbraucher einen solchen Darlehensvertrag zur Finanzierung seines Autokaufs abgeschlossen, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufen. Einem Unternehmer steht dagegen kein Widerrufsrecht zu.

Hat der Fahrzeughändler das Darlehen dem Verbraucher zusammen mit dem Fahrzeug angeboten, liegt ein sogenanntes verbundenes Geschäft vor. Folge: Die Unwirksamkeit des Darlehens führt zur Unwirksamkeit des Kaufvertrags über das Fahrzeug. Das Fahrzeug kann in diesem Fall gegen Erstattung der bisherigen Zahlungen an die Bank zurückgegeben werden.

Weil die meisten Vertragsabschlüsse schon mehrere Jahre zurückliegen, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Darlehen auch nach Ablauf der Frist von zwei Wochen noch widerrufen werden kann. In Verbraucherdarlehensverträgen, zu denen auch Autokredite gehören, müssen die Verbraucher aufgrund gesetzlicher Vorschriften über alle wesentlichen Details des Vertrages informiert werden müssen. Fehlt es daran, ist das Darlehen unbefristet widerrufbar.

Beispiele für fehlerhafte Angaben

Ein Verbraucherdarlehensvertrag muss laut Gesetz bestimmte Pflichtangaben aufweisen (beispielsweise über Sicherheiten, Zinssatz oder Kündigungsmöglichkeiten). Darüber hinaus muss der Vertrag eine Widerrufsinformation beinhalten, aus der sich vollständig und eindeutig ergibt, wann, wie und auf welche Weise ein Widerruf ausgeübt werden kann. Sind die Angaben der Bank fehlerhaft, besteht ein unbefristetes Widerrufsrecht. In den aktuellen Urteilen hat der Europäische Gerichtshof folgende Punkte herausgegriffen:

Verzugszins. Die Bank muss den Zins in der augenblicklichen Höhe als Prozentzahl darstellen und darf nicht nur darauf verweisen wie dieser zu berechnen ist.

Vorfälligkeitsentschädigung: Diese wird fällig, wenn ein Darlehen vor Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird. Es ersetzt den entfallenen Zinsgewinn der Bank. Der EuGH fordert eine für den Laien verständliche Belehrung, aus der dieser die Kosten ersehen kann.

Außergerichtliche Streitbeilegung: Die Bank muss auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung (Ombudsmannverfahren) hinweisen. Dabei genügt es nicht, die Adressdaten einer Schlichtungsstelle anzugeben und auf das Internet zu verweisen. Die Verfahrensordnung gehört in den Vertrag.

Nach unserer Erfahrung liegen mehrere oder sogar alle der genannten Fehler auch bei den Verträgen der Bank 11 vor.

Haben Sie noch Fragen?

Kontakt-Icon schwarz

Schreiben Sie uns gerne an!