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AUDI ABGASSKANDAL

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Bei dem „Audi Abgasskandal“ handelt es sich um Manipulationsvorwürfe gegen die Audi AG. Der Dieselskandal des Volkswagen-Konzerns setzte sich nämlich 2016 mit neuen Verdachtsmomenten bei der Konzerntochter Audi AG fort. Nach dem „Dieselgate“ der Volkswagen AG im Jahre 2015 ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei Überprüfungen auch bei den von der Audi AG entwickelten Motoren auf illegale Abschalteinrichtungen gestoßen. Die Motoren wurden nach dem bekannten „Baukasten-Prinzip“ des VW-Konzerns nicht nur in Fahrzeuge der Marke Audi, sondern auch bei Volkswagen und Porsche verbaut. Wie Audi manipuliert hat, welche Fahrzeuge betroffen sind und welche Rechte Betroffenen zustehen, lesen Sie hier:

//  WAS SIND UNZULÄSSIGE ABSCHALTEINRICHTUNGEN?  //

Anteile am Stickstoffdiovid-Ausstoss nach Fahrzeugen

» SCHADSSTOFFAUSSTOSS IM FAHRBETRIEB WEICHT VON LABORWERTEN AB

Die Klassifizierung eines Fahrzeuges in eine bestimmte Euro-Norm setzt voraus, dass bestimmte Anforderungen durch das Fahrzeug erfüllt werden. Unter anderem dürfen bestimmte Schadstoffgrenzwerte nicht überschritten werden. Um die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge zu gewährleisten, werden die Fahrzeuge vor ihrer Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter „Laborbedingungen“ überprüft. Das heißt, dass die Fahrzeuge bis zur Einführung der Abgasnorm Euro-Norm 6d-Temp bisher auf einem Prüflaufstand getestet wurden. Die Einführung immer strengerer Grenzwerte sollte dazu führen, dass die Schadstoffbelastung in europäischen Städten sinken sollte. Ziel war also unter anderem die Verbesserung der Luftqualität.

Unter sogenannten Laborbedingungen hielten die Fahrzeuge in der Regel die Grenzwerte ein. Wie jedoch unter anderem Tests der DUH (Deutsche Umwelthilfe) zeigten, weicht der Schadstoffausstoß im realen Fahrbetrieb deutlich von den gemessenen Werten im Labor ab. Der Grund hierfür, so stellte sich heraus, waren Einrichtungen im Fahrzeug, die erkennen konnten, ob das Fahrzeug getestet wird oder nicht („Zykluserkennung“).

Die Einhaltung immer strengerer Grenzwerte, so war es vorgesehen, sollten durch die Verbesserung von Technologien zur Abgasreinigung gewährleistet werden. Die Realität war jedoch eine andere: Die Autobauer programmierten die Fahrzeuge derart, dass diese erkennen konnten, wann Prüfbedingungen herrschten und wann nicht. War das Fahrzeug im Testbetrieb, so lief die Abgasreinigung wie vom Gesetzgeber vorgesehen. Im realen Fahrbetrieb, also beim Verlassen der Teststrecke, schaltete sich jedoch die Abgasreinigung ab. Das Fahrzeug stieß viel mehr gesundheitsschädigende Schadstoffe wie Stickoxide aus.

In Millionen von Fahrzeugen wurden Abschalteinrichtungen verbaut. Doch nicht jede Abschalteinrichtung ist unzulässig. Ob eine Abschalteinrichtung zulässig oder unzulässig ist, hat der europäische Gesetzgeber klar definiert. Eine Abschalteinrichtung ist nämlich grundsätzlich unzulässig, da sonst das Ziel der Regelung, nämlich die Verbesserung der Luftqualität, nicht erreicht werden kann. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Motor tatsächlich geschützt werden muss. Anders gesagt: Die Abschalteinrichtung ist nur dann zulässig, wenn der Schutz des Motors nicht anders gewährleistet werden kann. Da in der Regel der Motorschutz durch andere Mittel, beispielsweise eine bessere Technologie, teurere Bauteile oder durch andere Lösungen gewährleistet werden kann, handelt es sich bei den von den unter anderem von der Audi AG verwendeten Abschalteinrichtungen um solche, die unzulässig sind. Dies hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits für einige Fahrzeuge rechtskräftig festgestellt.

Die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen führt für den betroffenen Halter automatisch dazu, dass seine Zulassung gefährdet ist. Denn hält das Fahrzeug bestimmte Schadstoffemissionsgrenzwerte nicht ein, so ist das Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß und muss konsequenterweise von den Behörden stillgelegt werden.

Doch wie funktionieren die Abschalteinrichtungen, die von Audi eingesetzt wurden? Laut dem KBA setzte Audi beispielsweise bei den Fahrzeugen mit 3,0-Liter V6 TDI Motor der Euro-Norm 6 mindestens vier Abschalteinrichtungen ein, wovon nachweislich zwei unzulässig waren. Zum einen erkannten die Fahrzeuge durch eine sogenannte „Lenkwinkel-Erkennung“, wann sie sich auf einem Prüfstand befanden. Denn im realen Fahrbetrieb findet regelmäßig ein Einschlagen des Lenkrads statt, im Testbetrieb ist dies auf einer geraden Fahrstrecke nicht der Fall. Auch sogenannte „Thermofenster“ stehen im Verdacht, anhand der Temperatur, die üblicherweise im Laborbetrieb herrscht, erkennen zu können, wann die Abgaseinrichtung voll funktioniert. Im realen Fahrbetrieb hingegen schaltet sich die Abgasreinigung aus, sodass unter anderem der Harnstoff Ad-Blue nicht zum Einsatz kommt. Medienberichten zu Folge setzte Audi diese Strategie ein, um zu vermeiden, einen größeren Ad-Blue-Tank einbauen zu müssen. Der größere Ad-Blue-Tank hätte die Optik der Fahrzeuge verändert und zu erheblich höheren Kosten für das Unternehmen geführt.

Wegen der Manipulation von Dieselmotoren verhängte die Staatsanwaltschaft München II am 16.10.2018 ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen Audi. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging es zum einen um V6 und V8 Dieselaggregate, die in Fahrzeugen der Marken AUDI, Volkswagen und Porsche eingebaut worden waren, und zum anderen um AUDI-Fahrzeuge, die mit Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 der Volkswagen AG ausgestattet waren. Im Gegenzug hat die Staatsanwaltschaft München das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Audi eingestellt.

Die strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Verantwortlichen bei Audi dauern dagegen noch an. So hat die Staatsanwaltschaft München im Juli 2019 Anklage gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Audi AG Rupert Stadler erhoben. Ihm und drei weiteren Angeschuldigten werden Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen. Den drei anderen Angeschuldigten legt die Behörde zur Last, Motoren für Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche entwickelt zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet gewesen ist.

//  DAS WIRD SIE BESTIMMT INTERESSIEREN  //

In einem von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreuten Klageverfahren hat das LG Stuttgart (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig) dem Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 16.03.2022 rund 33.000,00 € Schadensersatz zugesprochen.
€ 31.520,02 – Das ist die Summe, die VW und Audi einem Mandanten der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte aus Stuttgart nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hagen zahlen müssen. Der Kläger hatte den VW Touareg V6 3,0 TDI Euro 6 im November 2015 für 43.900 Euro als Neufahrzeug erworben.
Das aktuelle BGH-Urteil vom 16.09.2021 (Aktenzeichen: VII ZR 192/20) betrifft den Motor, mit dem im Jahr 2015 der Abgasskandal begann: ein 2.0 Liter Dieselaggregat aus dem Hause Volkswagen mit der Bezeichnung EA189. Dieser Motor wurde nicht nur in Autos der Marke VW verbaut, sondern ist ebenso in PKWs der anderen Konzernmarken wie etwa Audi zu finden.
//  Ihren Fall betreuen wir – prüfen Sie Ihre Voraussetzungen  //

Fall A: Ihre Vorausetzungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL B: Ihre Voraussetzungen

Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL C: Ihre Voraussetzungen

Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.

ODER

Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer

ODER

Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist

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//  BETROFFENE AUDI FAHRZEUGE UND MODELLE  //

»    RÜCKRUF 23X6 DES KBA – RECHTLICHER RAT VOR SOFTWAREUPDATE EMPFOHLEN

In oben aufgeführten Fahrzeugen wurden die von der Audi AG manipulierten Motoren eingebaut und diese sind damit vom Abgasskandal betroffen.

Für diese Fahrzeuge hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen verbindlichen Rückruf unter der Bezeichnung „23X6“ ausgesprochen. Das heißt, dass offiziell festgestellt wurde, dass der Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und dass gegebenenfalls ein Software-Update zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit angeboten wird.

Experten gehen jedoch davon aus, dass die Vorschriftsmäßigkeit durch das Update zum einen nicht hergestellt werden kann, zum anderen zeigen Gutachten von unabhängigen Sachverständigen, dass eine Veränderung der Software bei den Fahrzeugen zu Lasten der Dauerhaltbarkeit der Fahrzeugteilte führt. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte rät daher dazu, dass angebotene „Update“ nicht unbedacht und ohne Hinzuziehung von rechtlichem Rat aufzuspielen.

//  SOFTWARE-UPDATE  //

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen

» STEHEN „FREIWILLIGE SERVICE-MASSNAHMEN“ IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ABGASSKANDAL?

Neben den verpflichtenden Rückrufen werden derzeit immer mehr Halter vom Kraftfahrt-Bundesamt aufgefordert, an ihrem Fahrzeug eine freiwillige Servicemaßnahme durchzuführen. So fordert derzeit beispielsweise das KBA gemeinsam mit der Audi AG betroffene Fahrzeughalter von 3,0 l TDI Dieselmotoren auf, die Fahrzeuge in die Werkstätten zu bringen, um zur „Verbesserung der Luftqualität“ beizutragen. Der Rückruf läuft unter dem Aktionscode „23Z2“.

Zwischenzeitlich wurden einige Halter, die sich gegen diese freiwillige Service-Maßnahme entschieden haben, jedoch angeschrieben und aufgefordert, an einem verpflichtenden Rückruf teilzunehmen. In den versandten Schreiben heißt es, dass der Rückruf erfolgt, um unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen. Von diesen unzulässigen Abschalteinrichtungen war in dem vorangegangenen Schreiben jedoch nicht die Rede.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat jahrelange Erfahrung im Dieselskandal und weiß daher, dass eine „freiwillige Service-Maßnahme“ der Vorbote eines verpflichtenden Rückrufs sein kann. Das Problem:

Für die betroffenen Halter gibt es keine Anlaufstelle, bei der sie sich darüber informieren können, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht. Nur wer eine Update-Maßnahme verweigert, wird vom KBA offiziell über die Abschalteinrichtungen informiert.

Die Nichtdurchführung der freiwilligen Service-Maßnahme hat somit in der Regel keine nachteiligen Folgen für den Halter. Vielmehr schützt er durch die Verweigerung sein Fahrzeug vor Eingriffen, die möglicherweise nachteilig für die Langlebigkeit des Motors sein können. Anders ist dies bei einem verpflichtenden Rückruf des KBA. Stellt das KBA bei einem bestimmten Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung fest, so droht bei Verweigerung der Entzug der Betriebserlaubnis. Hierüber muss der Halter jedoch schriftlich von Seiten der Behörden unter Fristsetzung informiert werden.

//  ERFOLGSAUSSICHTEN VOR GERICHT  //

Richterhammer aus Holz mit weißem Hintergrund

Wie bereits dargestellt, wurden die betroffenen Audi-Motoren in zahlreichen Modellen verschiedener Marken verbaut. Auf den ersten Blick ist daher nicht klar erkennbar, ob die Fahrzeuge manipuliert wurden oder nicht. Fahrzeugbesitzer der Marke mit einem Hubraum ab 3,0 Litern der Euro-Norm 5 oder 6 sind daher gut beraten, wenn sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen.

Es lohnt sich für Fahrzeughalter aufgrund des dramatischen Preisverfalls von Dieselfahrzeugen, prüfen zu lassen, ob aufgrund des Abgasskandals hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage bestehen. Es bestehen nicht nur für Fahrzeugkäufer verschiedene Optionen sich zur Wehr zu setzen. Auch Besitzer von Leasingfahrzeugen und Verbraucher, die den Fahrzeugkauf finanziert haben, können Ansprüche geltend machen.

Gegenüber den Händlern, Herstellern und finanzierenden Banken besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, den Kauf rückabzuwickeln oder einen Teil des Kaufpreises ersetzt zu verlangen, sodass betroffene Fahrzeughalter sich nicht mit dem Wertverlust abfinden müssen, sondern die ihnen zustehenden Rechte ausüben können. Auch ein Darlehenswiderruf ist gegebenenfalls bei Verbrauchern noch möglich.

Viele Gerichte haben bei Verbraucherklagen gegen die Audi AG positive Urteile gefällt und Ansprüche auf Schadensersatz anerkannt:

Landgericht Fahrzeug Urteil

Offenburg

Audi A 5 Sportback 3,0 TDI,
Euro 6

Schadensersatz wegen Verstoß gegen EU-Regeln bei Leasingfahrzeug

Stuttgart

Audi A 4 3,0 TDI, Euro 6 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Essen

Audi A6 3,0 TDI

Klägerin kann die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges verlangen. Nach Ansicht des Gerichts bleibt die Makelbehaftung des Fahrzeugs in jedem Fall auch nach Durchführung des Updates bestehen.

//  GIBT ES WEITERE FAHRZEUGE, BEI DENEN AUDI MANIPULIERT HAT?  //

Weißes dreidimensionales Fragezeichen ine einem grauen Raum

»     VERDACHT ZUKÜNFTIGER RÜCKRUFE BESTEHT

Da das Kraftfahrt-Bundesamt nach und nach immer mehr Fahrzeuge überprüft, besteht der Verdacht, dass in Zukunft auch weitere Fahrzeuge zurückgerufen werden.

Parallel hierzu testen auch private Vereinigungen Dieselfahrzeuge und behaupten, dass weitere Fahrzeuge, für die es noch keinen offiziellen Rückruf gibt, vom Abgasskandal betroffen sind. Auch die Motoren mit der Typenbezeichnung EA 288, die ebenfalls bei der Audi AG verbaut wurden, stehen im Verdacht, manipuliert worden zu sein. Wie bereits oben dargestellt, zahlte die Audi AG auch aufgrund von Manipulationen bei diesem Motorentyp ein Bußgeld. Es handelt sich hierbei um Motoren mit den Hubräumen 1,6 und 2,0 der Euro-Norm 6. Einen verpflichtenden Rückruf gibt es für diese Motoren jedoch derzeit noch nicht.

//  Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

Weisses Sparschwein
»  PRÜFUNG – OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST
Nachdem wir alle notwendigen Fahrzeugdaten von Ihrem Fahrzeug mit Ihnen abgestimmt haben, nehmen wir für Sie eine kostenlose Prüfung vor, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
»  BERATUNG – WIDERRUF DES FINANZIERUNGSVERTRAGS SINNVOLL?
Für Sie übernehmen wir die Ersteinschätzung, ob Ihr Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.
»  BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?
Sie werden beraten, ob Ihnen durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers rechtliche Nachteile drohen.
»  ERSTEINSCHÄTZUNG KOSTENLOS
Wir beraten Sie, ob Sie Aussicht auf Erfolg mit Ihrer Klage gegen den Hersteller haben und ob Sie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen können.
»  RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE
Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

//  DIE KANZLEI VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE  //

» RECHTSDURCHSETZUNG
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»  Standort-Vorteil
Aufgrund des Kanzleisitzes in Stuttgart sind wir mit der Diesel-Problematik bestens vertraut.
»  VERBRAUCHERRECHT
Seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht für unsere Mandanten tätig.
»  RECHTSSCHUTZ
Speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.
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