Ihre Ansprüche durchsetzen
Unsere Leistungen
Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Gebäudeversicherung
Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung
Regulierung bei Leitungswasserschäden
Regulierung bei Elementarschäden
Widerspruch gegen Teilablehnungen und zu geringe Entschädigungen
Klage gegen den Versicherer
Geltendmachung von Folgeschäden und Nutzungsausfällen
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Unser Beratungsprozess
Ersteinschätzung
Prüfung und Strategie
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unsere Kanzlei
Ihre Vorteile
Klare Einschätzung von Anfang an: Sie erfahren bereits bei der Ersteinschätzung, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Konsequente Durchsetzung: Wir geben nicht nach, wenn die Versicherung ablehnt. Wir kennen die rechtlichen Mittel und setzen sie gezielt ein.
Erfahrung mit Versicherungsstreitigkeiten: Streitigkeiten mit Versicherungen verlaufen nach bestimmten Mustern. Wir kennen diese Muster und arbeiten systematisch dagegen.
Wirtschaftlicher Blick: Wir rechnen mit Ihnen ehrlich durch, ob ein Vorgehen sinnvoll ist. Kein Verfahren um des Verfahrens willen.
Digitale Erreichbarkeit: Wir sind werktäglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Beratung per Telefon oder Videokonferenz ist jederzeit möglich – egal, wo Sie in Deutschland wohnen.
Häufig gestellte Fragen
Meine Versicherung hat meinen Wasserschaden abgelehnt. Was kann ich tun?
Die Versicherung hat nur einen Teil des Schadens reguliert. Kann ich mehr verlangen?
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Ablehnung vorzugehen?
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt sie die Kosten?
Kann ich von Ihnen auch beraten werden, wenn ich nicht in Stuttgart wohne?
Was versteht man unter einer Obliegenheitsverletzung und wie kann ich mich dagegen wehren?
Wie läuft eine Beratung bei Ihnen ab?
Was passiert, wenn die Versicherung auch nach anwaltlichem Schreiben nicht zahlt?
Welche Unterlagen sollte ich für die Ersteinschätzung bereithalten?
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Im folgenden Fragebogen können Sie sich melden
Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich zu ihrem Anliegen
Aktuelle Nachrichten

Landpachtvertrag mit GbR unwirksam? BGH zur Schriftform nach § 585a BGB – Kündigung trotz 12-Jahres-Laufzeit möglich
Wer einen Landpachtvertrag im Agrarrecht für mehr als zwei Jahre abschließt, muss die strengen Formvorgaben des § 585a BGB beachten.

Neustarthilfe Rückzahlung
Tausende Selbstständige erhalten Rückforderungsbescheide für die Neustarthilfe. Die Forderung zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung ist oft ein Schock, da die Mittel längst verbraucht sind. Wichtig: Nicht jede Rückforderung ist korrekt. Handeln Sie schnell: Prüfen Sie den Verwaltungsakt sorgfältig auf Rechenfehler und legen Sie bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein (Frist: 1 Monat).

Voraussetzung Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfen unterstützten Unternehmen und Selbstständige bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen. Nach der verpflichtenden Schlussabrechnung drohen jedoch Rückforderungen, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt oder Kosten falsch angesetzt wurden. Rückforderungsbescheide sollten sorgfältig geprüft werden, da Berechnungsfehler oder rechtliche Fehleinschätzungen häufig vorkommen und fristgerechter Widerspruch möglich ist.

