
Erblasser in Deutschland, Erbe im Ausland: Freibeträge
Wenn ein Erblasser in Deutschland Vermögen an Erben im Ausland hinterlässt, kann die Erbschaftssteuer schnell komplex werden. Die deutschen Freibeträge gelten grundsätzlich auch für ausländische Erben, können jedoch bei beschränkter Steuerpflicht gekürzt werden. Doppelbesteuerungsabkommen schützen vor einer doppelten Besteuerung, ihre Anwendung erfordert jedoch fachkundige Prüfung. Eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung – inklusive Dokumentation aller Vermögenswerte und rechtlicher Beratung – hilft, steuerliche Belastungen zu reduzieren und internationale Erbfälle reibungslos abzuwickeln.



