
Landpachtvertrag mit GbR unwirksam? BGH zur Schriftform nach § 585a BGB – Kündigung trotz 12-Jahres-Laufzeit möglich
Wer einen Landpachtvertrag im Agrarrecht für mehr als zwei Jahre abschließt, muss die strengen Formvorgaben des § 585a BGB beachten.
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Stehen Sie als Landwirt vor rechtlichen Herausforderungen, die Ihren Betrieb bedrohen? Fühlen Sie sich im Dickicht der agrarrechtlichen Bestimmungen oft allein gelassen?
Als Kanzlei für Agrarrecht verstehen wir die besonderen Herausforderungen, denen landwirtschaftliche Betriebe täglich gegenüberstehen. Das Agrarrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und tiefgreifende Auswirkungen auf Ihren Betrieb haben kann. Von EU-Agrarsubventionen über Pachtverträge bis hin zu Umweltauflagen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihren Betrieb rechtssicher zu führen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Wirtschafts- und Agrarrecht bieten wir Ihnen die notwendige Kompetenz, um auch komplexe rechtliche Situationen erfolgreich zu meistern. Dabei setzen wir auf transparente Kommunikation und schnelle Reaktionszeiten, damit Sie sich voll auf Ihren landwirtschaftlichen Betrieb konzentrieren können.
von Buttlar Rechtsanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei mit über 25 Jahren Erfahrung in komplexen rechtlichen Angelegenheiten. Mit 6 Rechtsanwälten und 12 Mitarbeitern verfügen wir über die notwendige Expertise und Kapazität, um auch umfangreiche agrarrechtliche Mandate erfolgreich zu bearbeiten. Unsere Kanzlei hat sich durch die erfolgreiche Vertretung in über 5.000 Verfahren einen Namen gemacht und wird von Mandanten besonders für ihre transparente Kommunikation und schnellen Reaktionszeiten geschätzt.
Felix von Buttlar befindet sich derzeit im Fachanwaltslehrgang für Agrarrecht und bringt bereits umfangreiche Erfahrungen aus dem allgemeinen Zivilrecht mit. Diese Kombination aus theoretischer Fortbildung und praktischer Erfahrung ermöglicht es uns, auch komplexe agrarrechtliche Fragestellungen kompetent zu lösen. Ergänzt wird diese Expertise durch unsere langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, was besonders bei größeren Investitionsprojekten oder Finanzierungsfragen von Vorteil ist.
Wir verstehen, dass landwirtschaftliche Betriebe oft unter Zeitdruck stehen und schnelle Entscheidungen benötigen. Deshalb haben wir unsere Arbeitsabläufe so optimiert, dass wir kurzfristig Termine anbieten können und auch außerhalb der regulären Bürozeiten erreichbar sind. Durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnik können wir Sie deutschlandweit betreuen, ohne dass Sie lange Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass Sie jederzeit direkten Kontakt zu dem Anwalt haben, der Ihren Fall bearbeitet.
Ja, wir beraten deutschlandweit. Dank moderner Kommunikationstechnik können wir Sie per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz betreuen. Bei besonders wichtigen Terminen reisen wir auch zu Ihnen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität Ihres Falls. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an und erstellen Ihnen anschließend ein transparentes Angebot.
Ja, wir unterstützen Betriebe bei der Beantragung und Verwaltung von EU-Fördergeldern und vertreten Sie auch bei eventuellen Rückforderungen oder Widerspruchsverfahren.
Ja, wir entwickeln mit Ihnen Konzepte für eine faire und steueroptimierte Betriebsübergabe und berücksichtigen dabei die Interessen aller Beteiligten.
Wir bemühen uns, Ihnen kurzfristig einen Termin anzubieten. Bei dringenden Fällen sind auch Termine außerhalb der regulären Geschäftszeiten möglich.
Ja, wir vertreten Sie in allen gerichtlichen Verfahren und haben bereits über 5.000 Verfahren erfolgreich geführt.
Ja, wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorgaben und vertreten Sie, falls Sie Auflagen für unverhältnismäßig halten.
Ja, wir prüfen und gestalten Lieferverträge und setzen Ihre Ansprüche bei Vertragsverletzungen durch.
Wir arbeiten mit verschiedenen Rechtsschutzversicherungen zusammen und prüfen für Sie, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Nach einer ersten telefonischen oder digitalen Beratung erhalten Sie alle wichtigen Dokumente elektronisch. Bei Bedarf können wir auch persönliche Termine vor Ort vereinbaren.

Wer einen Landpachtvertrag im Agrarrecht für mehr als zwei Jahre abschließt, muss die strengen Formvorgaben des § 585a BGB beachten.

Tausende Selbstständige erhalten Rückforderungsbescheide für die Neustarthilfe. Die Forderung zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung ist oft ein Schock, da die Mittel längst verbraucht sind. Wichtig: Nicht jede Rückforderung ist korrekt. Handeln Sie schnell: Prüfen Sie den Verwaltungsakt sorgfältig auf Rechenfehler und legen Sie bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein (Frist: 1 Monat).

Die Überbrückungshilfen unterstützten Unternehmen und Selbstständige bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen. Nach der verpflichtenden Schlussabrechnung drohen jedoch Rückforderungen, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt oder Kosten falsch angesetzt wurden. Rückforderungsbescheide sollten sorgfältig geprüft werden, da Berechnungsfehler oder rechtliche Fehleinschätzungen häufig vorkommen und fristgerechter Widerspruch möglich ist.
Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
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